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Nach Art. 44 der UN-Kinderrechtskonvention ist jeder Vertragsstaat verpflichtet, den Vereinten Nationen über die Maßnahmen, die er zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte getroffen hat, zu berichten. Im April 2010 hat die Bundesregierung ihren 3./4. Staatenbericht vorgelegt. Seitdem hat sich die Kinderkommission mit diesem Bericht befasst und eine Stellungnahme erarbeitet.
Diese können Sie unter folgendem Link abrufen:
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