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Zeit: Montag, 14. Februar 2011, 10 bis 15 Uhr
Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal
Im Juli 2010 hat die Bundesregierung den anlässlich der Ratifizierung vorgenommenen Vorbehalt zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen. Damit ist ein wichtiger Schritt zur vollständigen Umsetzung dieser Konvention erfolgt. Zu prüfen ist jedoch, ob weitere rechtliche und praktische Maßnahmen zur umfassenden Verwirklichung der Rechte der Kinder in Deutschland erforderlich sind.
In der Diskussion ist auch eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Dafür liegen mehrere konkrete Formulierungsvorschläge vor. Diese sollen u. a. mit der ehemaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und der ehemaligen Justizsenatorin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit diskutiert werden.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich in den vergangenen Legislaturperioden für eine Aufnahme der Kin-derrechte in das Grundgesetz eingesetzt. Marlene Rupprecht, die Vorsitzende der Kinderkommission, wird das Symposium gemeinsam mit dem Vorstandsmitglied von UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk, Anne Lütkes, eröffnen. Die Rechtsanwältin Dr. Birgit Spießhofer wird als Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins insbesondere verfassungsrechtliche Aspekte beleuchten.
Zu der Veranstaltung werden Teilnehmer aus Politik, Medien, Fachorganisationen und interessierter Öffentlichkeit erwartet.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
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