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Am 1. Juni 2011 ist der Stichtag für die nächste Sozialwahl in Deutschland.
48 Mio. Versicherte entscheiden über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und über die Mitglieder in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen.
Die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales rufen alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe auf:
„Sozialwahlen sind gelebte Demokratie.
Selbstverwaltung bedeutet Eigenständigkeit gegenüber dem Staat. Die Parlamente der Sozialversicherungsträger, in denen paritätisch Versicherte und Arbeitgeber zusammenwirken, entscheiden über den Haushalt, wählen die Geschäftsführungen, entscheiden über Stellenpläne und Stellenbesetzungen. In der Rentenversicherung wählen die Mitglieder der Selbstverwaltung die ehrenamtliche „Regierung“, welche die wichtigen Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Personal, Organisation und Rehabilitation trifft. In der Krankenversicherung entscheidet die Selbstverwaltung bei finanziellen und organisatorischen Grundsatzfragen; außerdem entwickelt und beschließt sie Satzungsleistungen.
Die Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherungsträger kontrollieren die hauptamtlichen Vorstände und ernennen die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse. Bei der Rentenversicherung wählen sie zudem die ehrenamtlichen Versichertenberater, die für weitere Bürgernähe sorgen.
Damit werden die Interessen der Versicherten durch die aktive Beteiligung ihrer Vertreter bei grundsätzlichen Entscheidungen berücksichtigt. Die Vertreter in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen und in der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung arbeiten ehrenamtlich und sind dem Wohl der Versicherten verpflichtet.
Beteiligen Sie sich an der Sozialwahl und nutzen Sie die Chance, aktiv über die Zukunft der deutschen Sozialversicherung mit zu entscheiden.“
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