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Der Vorsitzende der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten, Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Otto Solms, teilt mit:
Die Rechtsstellungskommission hat sich in ihrer heutigen Sitzung erneut mit den in der letzten Sitzung behandelten Vorschlägen zu den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages befasst. Änderungen der Verhaltensregeln, die der Beschlussfassung im Plenum bedürfen, sind bisher nicht verabschiedet.
Die in der Öffentlichkeit diskutierte Interpretation der Jahresuntergrenze für entgeltliche Tätigkeiten in Höhe von 10.000 Euro entspricht nicht der mit den Änderungsvorschlägen beabsichtigten Intention der Rechtsstellungskommission nach mehr Transparenz. Die Kommission hat deshalb heute übereinstimmend beschlossen, die Beratungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung fortzusetzen, die eine solche Interpretation nicht zulässt.
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