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Zeit: Mittwoch, 25. Mai 2011, 9.30 bis 11.30 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300
Kann die genetische Veranlagung eines Menschen sich für ihn in der Arbeitswelt nachteilig auswirken, ohne dass er davon Kenntnis bekommt? Sind die für Forschungszwecke gesammelten genetischen Daten sicher? Wer kontrolliert die Verwendung der bereits heute existierenden großen Sammlungen von Gewebe- und Blutproben?
Humanbiobanken – Sammlungen von Proben menschlicher Körpersubstanzen wie Gewebe, Blut, DNA - können einen wesentlichen Beitrag bei der Bearbeitung vieler biomedizinischer Forschungsfragen leisten. Die Bedeutung von Humanbiobanken ist in jüngster Zeit stark angestiegen. Große Hoffnungen werden darin gesetzt, mit ihrer Hilfe große Volkskrankheiten wie Diabetes, Herz- und Kreislauferkrankungen, Krebskrankheiten und Demenz zu bekämpfen. Humanbiobanken können dazu dienen, genetische und soziale Daten zu verbinden.
Allerdings können die mögliche Zuordnung des biologischen Materials zu sozialen Daten und die wachsenden Möglichkeiten der Datenverarbeitung dazu führen, dass einzelne Personen oder auch ganze Gruppen von Menschen in sozialer, wirtschaftlicher oder finanzieller Hinsicht benachteiligt werden. Hier stellt sich die Frage, ob es gesetzliche Regelungslücken gibt, deren Schließung notwendig ist, um eine langfristige gesellschaftliche Akzeptenz der Forschung auf der Basis von Humanbiobanken zu gewährleisten?
Die Anhörung unter Leitung der Ausschussvorsitzenden Ulla Burchardt dient dazu, diesen Fragen nachzugehen. Hierzu hat der Ausschuss folgende Sachverständige eingeladen:
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
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