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Im Namen des Wahlprüfungsausschusses teilt der Ausschussvorsitzende Thomas Strobl mit:
Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juli 2011 die letzten 43 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2009 zurückgewiesen. Damit war keiner der insgesamt 163 Wahleinsprüche erfolgreich. In keinem Fall konnte ein Rechtsverstoß bei der Vorbereitung oder Durchführung der Bundestagswahl festgestellt werden, der sich auch auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgewirkt hat. Beides zusammen wäre Voraussetzung dafür gewesen, die Wahl für ungültig zu erklären. Gegen die Entscheidung des Bundestages ist nun die Wahlprüfungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig.
Auch wenn der Bundestag auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses in allen Fällen entschieden hat, den jeweiligen Wahleinspruch zurückzuweisen, haben einige Einsprüche mögliche Defizite des geltenden Wahlrechts bzw. seiner Anwendung aufgezeigt. Aus diesem Anlass hat der Bundestag die Bundesregierung auf einstimmige Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses gebeten, in folgenden Fällen Maßnahmen zur Verbesserung des Wahlrechts oder seiner Anwendung zu prüfen.
So soll zum einen geprüft werden, ob zukünftig der Rechtsschutz für politische Vereinigungen, die nicht zur Bundestagswahl zugelassen werden, verbessert werden kann. Zurzeit können Rechtsmittel erst nach der Wahl eingelegt werden.
Zum anderen soll vor dem Hintergrund des Grundsatzes der geheimen Wahl, der eine unbeobachtete Stimmabgabe umfasst, geprüft werden, ob die Einrichtung von Wahllokalen in Räumlichkeiten, die während ihrer üblichen Nutzung (wie z. B. als Geschäftsstelle eines Geldinstituts) mit Videotechnik überwacht werden, ausgeschlossen werden sollte.
Es entspricht der ständigen Praxis des Wahlprüfungsausschusses, durch solche Prüfbitten die im Rahmen der Wahlprüfung gewonnenen Erkenntnisse für eine Verbesserung des Wahlrechts und seiner Anwendung nutzbar zu machen.
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