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Bundestagspräsident Norbert Lammert hat sich mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Rettungsmaßnahmen für Griechenland und den Euro „sehr zufrieden“ gezeigt. Das gelte sowohl für die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden, als auch für die Urteilsbegründung, sagte Lammert in Berlin. „Gewinner ist die parlamentarische Demokratie“, sagte Lammert.
Er sehe sich in seiner Auffassung bestärkt, dass es „ohne eine konstitutive Mitwirkung des Parlaments keine verfassungsfesten Lösungen gibt“. Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass der Deutsche Bundestag seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigung auf andere Akteure übertragen dürfe.
Nach Ansicht Lammerts habe das Bundesverfassungsgericht durch die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden deutlich gemacht, „dass es eine mangelhafte Sorgfalt in den bisher stattgefundenen Gesetzgebungen offensichtlich nicht gibt“.
Im Hinblick auf künftige Entscheidungen hat der Bundestagspräsident hervorgehoben, dass nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts „für jede einzelne neue Hilfsmaßnahme die Zustimmung des Bundestages erforderlich ist“. Dagegen reiche die Mitwirkung des Haushaltsausschusses anstelle des Plenums, wenn es sich um Abwicklung getroffener Entscheidungen handle. Das entspreche der Unterscheidung, die er in den vergangenen Wochen in die Diskussion eingebracht habe und die jetzt Grundlage des Gesetzgebungsverfahrens in den Fraktionen sei.
Wichtig ist dem Bundestagspräsidenten auch der Hinweis der Karlsruher Richter auf den notwendigen Ermessensspielraum des Gesetzgebers bei der Einschätzung der Tragfähigkeit des Bundeshaushalts und der Wahrscheinlichkeit, für Gewährleistungen einstehen zu müssen. Lammert wies darauf hin, dass im Eilurteil des Bundesverfassungsgerichts noch vom „Einschätzungsspielraum der Bundesregierung“ die Rede gewesen sei.
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