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Zu der Berichterstattung der Medien über Bonuskarten von Air Berlin für Bundestagsabgeordnete teilt die Bundestagsverwaltung mit:
Die Bundestagsabgeordneten erhielten im Sommer 2008 unaufgefordert jeweils zwei Karten des Kundenbindungsprogramms „topbonus“ der Fluggesellschaft Air Berlin, die zum Sammeln von dienstlich (Card Gold) bzw. privat erflogenen Prämienmeilen bestimmt sind. Der Deutsche Bundestag verwaltet dieses Bonusprogramm nicht und hat daher keine Kenntnis über seine Nutzung.
Durch einen Beschluss des Ältestenrates vom 11. September 2002 sind die Abgeordneten verpflichtet, dienstlich erworbene Meilen für Dienst- und Mandatsreisen einzusetzen. Das gilt für Bonusprogramme aller Fluggesellschaften. Die wirtschaftlichen Vorteile der Bonusmeilen fließen daher nicht dem einzelnen Abgeordneten, sondern dem Bundestag zu.
Bei den mit der Card Gold verbundenen Servicevorteilen wie bevorzugter Check-In, kostenlose Sitzplatzreservierung oder kostenlose zusätzliche Gepäckmitnahme handelt es sich somit nicht um eine Spende im Sinne § 4 Verhaltensregeln. Daher ergeben sich keine Anzeigepflichten für die Bundestagsabgeordneten.
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