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Aufgrund der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober in Sachen des „Euro-Rettungsschirms“ – vorläufig keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf das sog. Neuner-Sondergremium zuzulassen – sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert: „Wir haben gestern im Ältestenrat bereits Einvernehmen darüber gehabt, dass die nach der Wahl der Mitglieder des Gremiums eigentlich anstehende Konstituierung selbstverständlich so lange ausgesetzt bleibt, wie die Streitfrage in der Hauptsache nicht geklärt ist.“
Die Frage, ob die im Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus getroffenen Regelungen verfassungswidrig sind oder nicht, ist damit ausdrücklich noch nicht entschieden. Bis dahin wird sich der Bundestag wenn erforderlich mit konkreten Entscheidungen und entscheidungsbedürftigen Fragen auseinandersetzen.
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