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Zeit: Mittwoch, 09. November 2011, 16.30 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300
Die digitale Technik zieht nicht nur in die Kinos ein, sondern sie tangiert auch das deutsche Filmerbe. Verfahren der Pflichthinterlegung und Strategien zur Digitalisierung im audiovisuellen Bereich beschäftigen die Kultur- und Medienpolitikerinnen und -politiker. Sie wollen dafür sorgen, das deutsche Filmerbe in seiner Vielfalt einem möglichst breiten Publikum dauerhaft zugänglich zu machen und dabei die Interessen der Filmbranche, der Rechteinhaber bzw. -verwerter, der Filmfördereinrichtungen, Archive und Stiftungen zu berücksichtigen. Der Ausschuss für Kultur und Medien hat daher Expertinnen und Experten eingeladen, um Möglichkeiten zu diskutieren, wie der Bund die Sicherung, den Erhalt und die Zugänglichmachung des Filmerbes in Deutschland unter Berücksichtigung moderner technischer Verfahren bewerkstelligen kann.
Eingeladen sind zu der öffentlichen Sitzung Vertreterinnen und Vertreter von Stiftungen, Verbänden der Filmwirtschaft und des Bundesarchivs.
Die Tagesordnung einschließlich des Fragenkatalogs zur Anhörung ist auf den Internetseiten des Ausschusses für Kultur und Medien unter abrufbar: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a22/oeffentliche_Sitzungen/49_Sitzung/index.html.
Zuhörerinnen und Zuhörer werden gebeten, sich bis Montag, den 7. November 2011 beim Sekretariat des Ausschusses mit Namen und Geburtsdatum anzumelden (Tel. 030- 227 34004 / E-Mail: ma11.pa22@bundestag.de).
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
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