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Kinderrechte stehen seit Bestehen der Kinderkommission im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Grundlage hierfür ist das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), das am 20. November 1989 in der Vollversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet worden ist.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich in sechs Sitzungen mit dem Themenkomplex „Kinderrechte“ befasst und zu verschiedenen Detailthemen Expertengespräche, darunter auch eine öffentliche Anhörung, durchgeführt.
Die vorgelegte Stellungnahme fasst die gewonnenen Erkenntnisse und Forderungen der Kinderkommission zu den Themen: Adoptionsrecht, Rechte der Kinder von Sinti und Roma, zu Kinderarbeit, Einsatz von Kindersoldaten sowie zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz prägnant zusammen. Die Stellungnahme ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a13/kiko/Empfehlungen_und_Stellungnahmen/17-12_Stellungnahme_Kinderrechte.pdf.
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