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Der Ältestenrat des Deutschen Bundestags hat heute eine Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts eingesetzt. Damit erfüllt er eine Selbstverpflichtung, die sich aus dem Gesetzesbeschluss zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Bundestagsdrucksachen 17/6291 und 17/6496) ergibt.
Die Kommission soll Empfehlungen für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und für die künftige Regelung der Altersversorgung der Abgeordneten bis zum 31. März 2013 vorlegen.
Sie besteht aus Sachverständigen, die nicht zugleich Mitglieder eines Parlaments sind. Sie wurden von den im Bundestag vertretenen Fraktionen vorgeschlagen.
Es handelt sich dabei um folgende Mitglieder:
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