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Jedes Jahr werden mehrere hundert Kinder in Folge ungelöster familiärer Konflikte aus und nach Deutschland entzogen. Entziehende/r ist in aller Regel ein Elternteil.
Betroffene Eltern berichten, dass sie sich mit ihren Problemen vielfach überfordert, allein gelassen und nicht immer ausreichend beraten fühlen. In ihrer verständlichen Verzweiflung wenden sie sich an viele unterschiedliche Stellen in der Hoffnung, so schneller oder besser Hilfe zu erhalten.
Auch für Fachleute bedeuten Kindesentziehungen in das Ausland eine große Herausforderung. Sprachliche Probleme, andere Wertvorstellungen, die Geltung unterschiedlichen Rechts und ähnliches sind zu berücksichtigende Größen.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat bereits im Jahr 2009 die Forderung nach der Einrichtung einer Zentralen Anlaufstelle mit Lotsenfunktion, die Eltern bei Kindesentziehungsfällen beratend und unterstützend zur Seite stehen soll, aufgestellt.
Sie begrüßt es deshalb außerordentlich, dass nach einem nunmehr zweijährigen Diskussions- und Entwicklungsprozess der wichtige Schritt zur Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte unternommen wurde und diese nun ihre Arbeit aufnehmen kann.
Am 1. Januar 2012 nahm die beim Internationalen Sozialdienst angesiedelte Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte ihre Arbeit auf, mit der auch die Aufgabe einer „Zentralen Anlaufstelle für Mediation gemäß den Malta-Prinzipien“ verbunden ist. Sie ist nun für betroffene Eltern unter der Telefonnummer +49 (0)30 – 62 980 403 und im Internet unter der Adresse www.zank.de erreichbar.
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