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Die Fragestunde der Abgeordneten im Deutschen Bundestag nähert sich dem Rentenalter. Am 23. Januar feiert sie ihren 60. Geburtstag. Am 23. Januar 1952 eröffnete der SPD-Abgeordnete Heinrich Georg Ritzel die erste Fragestunde in der Geschichte des Deutschen Bundestages mit einer Frage an Finanzminister Fritz Schäffer (CSU). Seitdem gehört sie zur Tradition im Deutschen Bundestag. Jeweils mittwochs in den Sitzungswochen kann jeder Abgeordnete der Bundesregierung bis zu zwei Fragen stellen, die er bis zum vorausgegangenen Freitag eingereicht haben muss. Die Fragen werden mündlich im Plenum beantwortet. Es besteht die Möglichkeit von bis zu zwei Nachfragen. Dringliche Fragen zu aktuellen Themen können auch kurzfristig gestellt werden. Rede und Antwort stehen dabei meist die parlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatsminister der Bundesministerien.
Im Dezember 1951 wurde das Instrument in die Geschäftsordnung des Bundestages aufgenommen. Anfangs gab es nur eine Fragestunde im Monat, der Begriff Fragestunde war dabei wörtlich zu nehmen. Doch schnell war klar, dass 60 Minuten pro Monat nicht ausreichen. Immer wieder gibt es Kritik von den Fragestellern, denen die mündlichen Antworten der Bundesregierung zu ungenau oder zu unpräzise sind. Bundestagspräsident Norbert Lammert hat sich wiederholt um Reformen beim Instrument Fragestunde gekümmert, damit dieses parlamentarische Instrument lebhaft, interessant und vor allem ertragreich bleibt.
Übrigens ist die Fragestunde keine deutsche Erfindung. Die Idee kommt aus Großbritannien, wo es seit jeher lebehafte Fragestunden im Unterhaus gibt.
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