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Bundestagspräsident Norbert Lammert weist darauf hin, dass die Beobachtung der Abgeordneten der Partei Die Linke, bei der nach Aussage des Bundesamtes für Verfassungsschutz keine nachrichtendienstlichen Mittel im Einsatz sind, der gültigen Rechtslage entspricht, wie sie das Bundesverwaltungsgericht 2010 entschieden hat. „Gleichwohl müssen sich derartige Beobachtungen über ihre Verhältnismäßigkeit in Ausmaß und Dauer befragen lassen“, betonte Lammert.
Verschiedene Versuche, Gesetzesänderungen, beispielsweise eine Mitteilungspflicht der Beobachtung herbeizuführen oder aber die Bundesregierung zur Einstellung der Überwachung von Abgeordneten aufzufordern, seien in der Vergangenheit vom Bundestag abgelehnt worden. Zweifellos werde durch die Beobachtung der Abgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz das freie Mandat berührt, so Lammert. Zugleich müsse jedoch betont werden, dass die Freiheit des Mandats nicht schrankenlos sei und in der Verpflichtung auf die Verfassung eine natürliche Grenze finde.
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