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Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil in Sachen „Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF“ verkündet. In dem Organstreitverfahren der Abgeordneten Dr. Peter Danckert und Swen Schulz war streitig, ob ein aus neun Abgeordneten bestehendes Gremium für den Bundestag über eilbedürftige Hilfsmaßnahmen im Rahmen der „Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität“ (EFSF) entscheiden darf.
Der Präsident des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Norbert Lammert, erklärt in einer ersten Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
„Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union auch in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit stets gewährleistet bleiben muss. Das von einer breiten Mehrheit im Parlament beschlossene, abgestufte System der Beteiligung des Bundestages bei Maßnahmen zur Euro-Rettung muss allerdings nach den Feststellungen des Gerichts in einzelnen Punkten nachjustiert werden.
Das heutige Urteil unterstreicht erneut das Recht und die Pflicht des Deutschen Bundestages, über die wesentlichen Elemente der Euro-Rettungspakte zu entscheiden. Es stellt nun besondere Anforderungen daran, wie das Parlament seine Beteiligung bei Einzelmaßnahmen mit besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit sicherzustellen hat. Es bleibt den weiteren parlamentarischen Beratungen vorbehalten, wie das Verfahren diesen Anforderungen entsprechend in zukünftigen Fällen praktisch gestaltet werden kann: Die Handlungsfähigkeit des Bundestages auch in besonderen Fällen notwendiger Vertraulichkeit zu gewährleisten und dabei der Haushaltsverantwortung des Bundestages und seiner Mitglieder im größtmöglichen Maße gerecht zu werden.“
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