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Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Peter Altmaier, teilt mit:
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat einstimmig beschlossen, nachfolgende öffentliche Erklärung gem. § 10 Abs. 2 PKGrG abzugeben:
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat sich in seiner Sitzung am 29. Februar 2012 ausführlich über die öffentlich diskutierte Massenerfassung von E-Mails durch den Bundesnachrichtendienst im Jahre 2010 unterrichten lassen.
Der Bundesnachrichtendienst hat dem Gremium erläutert, dass die hohe Zahl der erfassten E-Mails im Jahre 2010 ein bislang einmaliger Ausreißer aufgrund einer weltweiten Spamwelle war. Es wurde deutlich, dass aufgrund von Verfahrenssicherungen der inländische E-Mail-Verkehr nicht betroffen ist. Der Aufklärung unterliegt lediglich ein eingeschränkter Teil internationaler Verkehre, der automatisiert stark gefiltert wird. Nur ein geringer Anteil dieser E-Mails wird manuell bearbeitet.
Die Mitglieder des Gremiums sind auf der Grundlage des Berichts des Bundesnachrichtendienstes übereinstimmend der Auffassung, dass der Bundesnachrichtendienst nach den Vorgaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums und der G 10-Kommission die strategische Fernmeldeaufklärung durchführt. Das dem Parlamentarischen Kontrollgremium gründlich und plausibel erläuterte Verfahren gab – bei der geltenden Gesetzeslage - keinen Anlass zur Beanstandung durch das Gremium.
Aus der Berichterstattung des Bundesnachrichtendienstes hat sich ergeben, dass die Zahl der E-Mails im Jahre 2011 stark rückläufig war und sogar unter die Anzahl des Jahres 2009 fiel.
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