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Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages begrüßt das Urteil des Internationalen Strafgerichtshofes vom 14. März 2012 gegen den früheren Rebellenführer Thomas Lubanga Dyilo wegen Kriegsverbrechen für die Zwangsverpflichtung von Kindern.
Mit diesem Urteil wird festgestellt, dass Dyilo in der Zeit von 2002 bis 2003 Hunderte Kinder unter 15 Jahren für bewaffnete Kämpfe im Nordosten der Demokratischen Republik Kongo zwangsrekrutiert und eingesetzt hat. Die Milizen Lubangas sollen nicht selten erst elfjährige Kinder aus ihren Dörfern verschleppt, an Waffen ausgebildet und in Kämpfe geschickt haben. Junge Mädchen sollen als Sexsklavinnen missbraucht und ausgebeutet worden sein.
Für die Kinderkommission stellt es eine Genugtuung dar, dass erstmals ein für seine Verbrechen überführter Milizenführer vor ein internationales Gericht gestellt und verurteilt wurde.
Damit verbindet sich die Hoffnung, dass der Kampf gegen den Einsatz von Kindern als Soldaten verstärkt fortgesetzt wird und dass auch zukünftig den als Soldaten missbrauchten Kindern Gerechtigkeit widerfährt.
Die Vorsitzende der Kinderkommission Nicole Bracht-Bendt: „Jeder Kindersoldat auf der Welt ist einer zu viel.
Dieses Urteil ist ein erster Schritt dahin, dass in Zukunft mehr Kinder ein kindgerechtes Leben führen können.“
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