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Laut Artikel 31 Absatz 2 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben. Dementsprechend hat der Staat die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung zu fördern.
Unter diesem Aspekt hat sich die Kinderkommission schwerpunktmäßig mit dem Thema „Kultur für Kinder“ befasst. In zwei Expertengesprächen hat sie sich die Meinungen und Ansichten von Sachverständigen eingeholt. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben zu einem umfassenden Forderungskatalog geführt, der in einer Stellungnahme zusammengefasst wurde. Diese können Sie unter folgendem Link abrufen: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a13/kiko/Empfehlungen_und_Stellungnahmen/17-15_Stellungnahme_Kultur_fuer_Kinder.pdf
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