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Der Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses des Deutschen Bundestages, Thomas Strobl, erklärt im Namen des Ausschusses:
Nach intensiven Vorberatungen durch den Geschäftsordnungsausschuss hat der Bundestag in der vergangenen Sitzungswoche beschlossen, die Rechte der kommunalen Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren durch eine Änderung der Geschäftsordnung deutlich zu stärken. Dies ist ein Quantensprung bei der Beteiligung der Kommunen an der Bundesgesetzgebung.
Künftig müssen die auf Bundesebene bestehenden kommunalen Spitzenverbände bei der Beratung von Gesetzentwürfen, durch die wesentliche Belange von Gemeinden und Gemeindeverbänden berührt werden, stets Gelegenheit zur Stellungnahme im federführenden Ausschuss erhalten. Eine bereits jetzt hierzu geltende Regelung in der Geschäftsordnung ist von einer bloßen „Soll-Vorschrift“ zu einer „Muss-Vorschrift“ verschärft worden. Zudem erhalten die kommunalen Spitzenverbände das Recht zur Teilnahme an Anhörungen, die zu diesen Gesetzentwürfen im Bundestag durchgeführt werden.
Der Vorsitzende Thomas Strobl sagt: „Wir kommen damit einer berechtigten Forderung der Gemeindefinanzkommission sowie der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände entgegen. Anders als andere Interessenvertretungen sind die kommunalen Spitzenverbände herausgehobene Körperschaften des öffentlichen Rechts, die dem Gemeinwohl aller Bürgerinnen und Bürger dienen, die mit Recht qualitätsvolles Wohnen und Leben in ihren Gemeinden erwarten. Der Deutsche Bundestag wird damit noch kommunal- und bürgerfreundlicher.“
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