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Erstmals im Jahr 2000 haben die Vereinten Nationen den Weltspieltag proklamiert. Er ist ein Aktionstag, an dem Kinder und Jugendliche auf ihr Recht auf freies Spiel aufmerksam machen können und sollen.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages begrüßt die Verbreitung des Weltspieltages und die diesjährigen Initiativen des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Bündnisses „Recht auf Spiel“ unter dem Motto „Gemeinsam spielen“.
Kinder und Jugendliche haben nach Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße Erholung. Sie brauchen Platz und Bewegung für eine gesunde körperliche Entwicklung und um zu lernen. Über das Spiel entwickeln sie motorische Fähigkeiten und eignen sich soziale Kompetenzen an.
Die Tage der Kinder und Jugendlichen in der heutigen Zeit sind sehr stark zeitlich eingetaktet und häufig alles andere als stressfrei. Ruhepausen und Rückzugsmöglichkeiten zum ungestörten Spielen sind deshalb für sie besonders wichtig – und sie werden immer weniger. Kinder und Jugendliche beklagen dieses Fehlen von Freiräumen in ihrem Alltag.
Das Spiel der Kinder und der Jugendlichen sollte aber ganz selbstverständlich und an unterschiedlichen Orten möglich sein.
Spielräume bieten Kindern und Jugendlichen wichtige Risiko- und Grenzerfahrungen. Das gemeinsame ungezwungene Spiel fordert die Kreativität und erleichtert die Kontaktaufnahme zwischen Kindern aus unterschiedlichen sozialen Schichten und unterschiedlichen Kulturkreisen. Es hilft, vorhandene Vorurteile abzubauen oder sie gar nicht erst entstehen zu lassen.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Diana Golze: „Spielen ist für Kinder ihre ganz natürliche Art, ihre Umgebung zu begreifen, Neues zu lernen und Erfahrungen mit anderen Menschen zu sammeln. Das Recht auf Spiel ist daher ganz selbstverständlich ein Kinderrecht. Aufgabe der Politik ist es also, den Kindern Räume und Zeit zum Spielen zu schaffen und sie entsprechend ihres Alters an der Gestaltung ihrer ,Spielräume‘ zu beteiligen.“
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