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Der 1. Juni wurde im Jahr 1949 in der DDR zum Kindertag ausgerufen, der für die Kinder jedes Jahr ein besonderes Ereignis darstellte. In der Bundesrepublik wurde seit 1954 mit der Erklärung der Rechte des Kindes der Vereinten Nationen der Weltkindertag am 20. September begangen. Beide Tage hatten und haben zum Ziel, die Kinderrechte stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen. Aus Sicht der Kinderkommission kann dies nicht oft genug geschehen.
Es ist deshalb nur gut und richtig, gute Traditionen weiterzupflegen und in Deutschland zweimal im Jahr die Anliegen der Kinder in den Fokus zu nehmen. Die Kinder wird es freuen, so kommen sie zweimal im Jahr in den Genuss von Kinderfesten mit buntem Spiel- und Spaßprogramm.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages begrüßt die zahlreichen Initiativen und Aktionen, die auch dieses Jahr rund um den 1. Juni in allen größeren Städten stattfinden.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Diana Golze: „Der 1. Juni ist seit vielen Jahren ein Feiertag für Kinder in der ganzen Welt. Dieser Tag soll nur ihnen gehören, nur ihnen gewidmet sein. Sie sollen spielen und toben und die Möglichkeit bekommen, gemeinsam mit anderen Kindern ein Stück Welt zu erforschen und zu erobern. Es ist ein Tag, an dem aber ebenfalls daran erinnert werden soll, dass den Bedürfnissen von Kindern auch oder gerade in unserer Zeit nicht umfassend nachgekommen wird. Nicht ohne Grund hat die Kinderkommission die Schirmherrschaft für das große Kinderfest im FEZ in Berlin, von dem die Kinder neben den vielen Spiel- und Unterhaltungsangeboten, die zu einem solchen Tag dazu gehören, auch viel über ihre Rechte lernen und Ideen mitnehmen können.“
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