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Bundestagspräsident Norbert Lammert hat am Dienstag im Einvernehmen mit den Fraktionen die Anträge Spaniens und Zyperns auf Finanzhilfen im Rahmen des Euro-Rettungsschirms unmittelbar an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Erste Beratungen dazu fanden heute im federführenden Haushaltsausschuss statt. Der Bundestagspräsident betonte: „Die entsprechenden Unterlagen wurden unverzüglich von der Bundesregierung an den Bundestag übermittelt. Der Bundestag macht damit ab sofort von seinen im Grundgesetz verankerten Rechten in Angelegenheiten der Europäischen Union Gebrauch, um sicherzustellen, dass zügig entschieden werden kann, sobald ein entscheidungsreifer Antrag vorliegt.“
Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012, in dem eine Verletzung der Unterrichtungsrechte des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und dem Euro-Plus-Pakt festgestellt worden war. Die Unterrichtung in EU-Angelegenheiten muss dem Bundestag grundsätzlich „eine frühzeitige und effektive Einflussnahme auf die Willensbildung der Bundesregierung eröffnen und so erfolgen, dass das Parlament nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle gerät“, hatten die Karlsruher Richter festgestellt.
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