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Zeit: Montag, 24. September 2012, 10:30 Uhr
Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Als am 1. Juli 2002 das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Kraft trat, war die Grundlage für die Errichtung eines ständigen internationalen Strafgerichts geschaffen, das über Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und künftig auch das Verbrechen der Führung eines Angriffskriegs befinden soll. Gleichzeitig entstand der weltweit erste internationale Strafgerichtshof, der nicht durch einen Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, sondern einen eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag begründet wurde.
Die Veranstaltung nimmt das zehnjährige Bestehen des IStGH zum Anlass für einen Rückblick auf dessen bisherige Tätigkeit und Erfolge. Darüber hinaus soll sie die Möglichkeiten, Ziele und Praxis einer am Grundsatz „Kein Frieden ohne Gerechtigkeit“ ausgerichteten internationalen Strafverfolgung thematisieren und fragen, wie sich der Wille der Staatengemeinschaft, schwerste Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen nicht straflos zu lassen, auf die Verhinderung bewaffneter Konflikte, deren Beendigung und den Prozess gesellschaftlicher Versöhnung auswirkt.
Es referiert Prof. Dr. Dr. h.c. Christian Tomuschat von der Humboldt-Universität zu Berlin. Er war viele Jahre Mitglied des Völkerrechtswissenschaftlichen Beirats des Auswärtigen Amtes sowie Mitglied und zeitweise Vorsitzender der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen.
Um Anmeldung bis zum 20. September 2012 unter vorzimmer.wd8@bundestag.de wird gebeten. Medienvertreter sind zur Teilnahme herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Betreten der Gebäude des Bundestages eine gültige Akkreditierung der Pressestelle benötigen.
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