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Zeit: Mittwoch, 26. September 2012, 11 bis 13 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Saal E 300
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung veranstaltet unter der Leitung der Vorsitzenden Ulla Burchardt eine öffentliche Anhörung zum:
„Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)“
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Schaffung forschungsfreundlicher Bedingungen in Deutschland durch mehr Selbstständigkeit, Flexibilität und eigene Verantwortung für die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen. So sollen die außeruniversitären Forschungseinrichtungen Globalhaushalte für den Einsatz ihrer Personal-, Sach- und Investitionsmittel führen können. Damit soll die Möglichkeit eines effektiveren, zielorientierteren und flexibleren Mitteleinsatzes auf Dauer geschaffen werden.
Schon bisher galten seit 2008 die von der damaligen Großen Koalition befristeten Regelungen, die nunmehr dauerhaft und unter Einführung von Globalhaushalten fortgeführt werden sollen. Die Initiative wird von den Wissenschaftsorganisationen unterstützt. Es wird aber zu klären sein, ob es noch „handwerklichen“ Verbesserungsbedarf gibt. Für den Ausschuss stellen sich insbesondere folgende Fragen:
Als Sachverständige an der Anhörung nehmen teil:
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit Vorname, Nachname und Geburtsdatum anzumelden: Telefon: 030 227 32861, Fax: 030 227 36841; Email: bildungundforschung@bundestag.de.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
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