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Die Obleute, der stv. Vorsitzende und der Vorsitzende des 2. Untersuchungsausschusses erklären:
Am Freitag, 21. September, erhielt der Ermittlungsbeauftragte des Untersuchungsausschusses seitens der Bundesanwaltschaft ein geheim eingestuftes Dokument, über dessen Inhalt er den Ausschussvorsitzenden unmittelbar unterrichtete. Dieser wiederum informierte umgehend den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden und die Obleute.
Diese Unterlage beinhaltet einen Hinweis, dass ein Beschuldigter im NSU-Verfahren möglicherweise ein V-Mann des Verfassungsschutzes war.
Wir haben diesen dringend aufzuklärenden Hinweis an diesem Montag zum Gegenstand eines Gespräches mit dem Bundesinnenminister und dessen Staatssekretär Fritsche gemacht.
Am Dienstag führten wir in selber Angelegenheit ein weiteres Gespräch mit Staatssekretär Fritsche und dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Maaßen.
Vereinbart wurde, dass das Bundesinnenministerium uns bis Mittwochnachmittag (heute) einen Zwischenbericht über den Stand der Klärung des tatsächlichen Sachverhaltes gibt.
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