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Der Vorsitzende der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten, Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Otto Solms, teilt mit:
Die Rechtsstellungskommission hat in ihrer heutigen Sitzung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einen Vorschlag zur Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages beschlossen. Die Veröffentlichung von Nebeneinkünften soll künftig nicht mehr nur in drei Stufen bis 7.000 Euro erfolgen, sondern auf zehn Stufen bis 250.000 Euro erweitert werden. Gleich bleiben die ersten beiden Stufen mit Einkünften von 1.000 bis 3.500 Euro und von 3.500 bis 7.000 Euro. Dann folgen Einkünfte bis 15.000, 30.000, 50.000, 75.000, 100.000, 150.000, 250.000 und über 250.000 Euro.
Den Abgeordneten bleibt es unbenommen, in eigener Verantwortung weitere Angaben und Erläuterungen zu ihren Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften auf ihrer persönlichen Homepage zu machen. Diese können so ihre Nebeneinkünfte beispielsweise in „Euro und Cent“ offenlegen. Dem können allerdings schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Auch kann auf Kosten hingewiesen werden, die den erzielten Einkünften gegenüberstehen und bei der amtlichen Veröffentlichung nach dem sogenannten Bruttoprinzip nicht berücksichtigt werden.
Zu weiteren Aspekten der Verhaltensregeln wird die Rechtsstellungskommission ihre Beratungen fortsetzen.
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