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Zeit: Mittwoch, 28. November 2012, 9.30 bis 13 Uhr
Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3 101
Öffentliche Anhörung zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung
„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)“
Die Föderalismusreformen I und II haben zu gravierenden Einschränkungen bei der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern geführt. Eine effektive Förderung des Bildungsstandorts Deutschland liegt im vitalen gesamtgesellschaftlichen Interesse Deutschlands. Es besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass die Verfassungslage im Interesse der gesamtstaatlichen Entwicklung reformiert werden muss. Strittig ist ausschließlich der „richtige“ Weg.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet eine Ergänzung des Artikels 91b Absatz 1 Nummer 2 GG durch die Einfügung der Wörter „Einrichtungen und“. Der Bundesrat hält dies für unzureichend und fordert die Reform der institutionellen Strukturen und die Schaffung neuer verfassungsrechtlicher Möglichkeiten für die Zusammenarbeit, um den bildungspolitischen Herausforderungen im Bundesstaat gerecht zu werden. Auch die Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben konkrete Vorschläge für weitergehende Veränderungen gemacht. Für den Ausschuss stellen sich insbesondere folgende Fragen:
Als Sachverständige an der Anhörung nehmen teil:
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter bildungundforschung@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
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