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Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat in seiner Sitzung am 28. November 2012 einvernehmlich seine Unterrichtung zum Fortschrittsbericht 2012 über die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung beschlossen. Der Beirat wird die Unterrichtung zur Beratung in den Deutschen Bundestag einbringen.
Die Mitglieder des Beirats nehmen fraktionsübergreifend eine Bewertung des Berichts vor, mit dem die Bundesregierung den aktuellen Stand der Ziele und Indikatoren für nachhaltige Entwicklung darlegt. Damit unterstreicht der Beirat die in Deutschland über Parteigrenzen hinweg bestehende Einigkeit, dass das Grundkonzept einer nachhaltigen Entwicklung die Leitlinie für zukunftsfähiges politisches Handeln darstellt. Er fordert die Bundesregierung auf, zehn Jahre nach Vorlage der Nachhaltigkeitsstrategie das Prinzip in alle Politikbereiche zu integrieren und jegliches Regierungshandeln stärker auf Nachhaltigkeit auszurichten.
Der Beirat spricht sich dafür aus, den eingeschlagenen Weg des Nachhaltigkeitsmanagements fortzusetzen. Er zeigt aber auch auf, wo die Grundlagen für eine Stärkung des Managements geschaffen oder die bestehenden Möglichkeiten optimiert werden können – so beispielsweise bei der Bund-Länder-Zusammenarbeit, also der vertikalen Integration der Nachhaltigkeitsstrategie. Handlungsbedarf sieht der Beirat auch bei den Gesetzesinitiativen der Bundesregierung, da die einzelnen Ministerien die Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung qualitativ noch unterschiedlich handhaben.
Bei der Betrachtung der Nachhaltigkeitsindikatoren stellen die Mitglieder des Beirats insgesamt eine gemischte Entwicklung fest. Während einige Indikatoren die Zielstellung nach derzeitigem Stand problemlos erreichen können oder bereits erreicht haben, wird bei anderen Indikatoren deutlich, dass noch erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um das gesteckte Ziel zu erreichen oder zumindest eine Trendwende zu bewirken.
Nicht nachvollziehbar ist, dass bei manchen Indikatoren die Zielstellung deutlich abgeschwächt worden ist, ohne darüber eine breite politische Diskussion zu führen und das Parlament mit einzubeziehen. Das betrifft beispielsweise die nach unten erfolgten Anpassungen der Zielvorgaben bei Bildung und Forschung an die EU-Strategie Europa 2020. Auch Fragen zur Einbettung der Nachhaltigkeitsstrategie in die Zuständigkeiten von Bund und Ländern dürfen aus Sicht des Beirats nicht dazu führen, dass bislang ehrgeizigere Ziele durch schwächere ersetzt werden. Des Weiteren gibt es immer noch Indikatoren, deren Zielschärfe durch Konkretisierung verbessert werden sollte. So regt der Beirat an, innerhalb des Indikators Mobilität nicht nur den Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs anzugeben, sondern insgesamt den Anteil energieeffizienten Verkehrs zu betrachten, beispielsweise die Verwendung umweltfreundlicher Antriebe.
Basierend auf der Bewertung der einzelnen Themenfelder leitet der Beirat konkrete Handlungsoptionen ab und unterbreitet Vorschläge und Erwartungen sowohl gegenüber der Bundesregierung als auch im Hinblick auf Länder, Kommunen und gesellschaftliches Handeln. Beispielsweise müssten Unternehmen und Verbraucher durch transparente und vergleichbare Informationen in die Lage versetzt werden, die Nachhaltigkeit in den Produktions- und Lieferketten ihrer Geschäftspartner verlässlich zu erkennen.
Hinsichtlich des großen Themenfeldes „Demografischer Wandel“ empfiehlt der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung, dieses für eine nachhaltige Entwicklung besonders wichtige Thema im nächsten Fortschrittsbericht erneut näher zu beleuchten.
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