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Der in einem Medienbericht erhobene Verdacht einer verdeckten Spendenzahlung an die FDP hat sich nicht bestätigt. Zu klären war die Frage, ob die FDP durch das Engagement eines Mitgesellschafters der parteieigenen Firma altmann-Druck GmbH sowie im Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf verdeckte Spendenzuflüsse zu verzeichnen hatte. Dieser Verdacht hat sich als unbegründet herausgestellt.
Nach Prüfung der von der FDP und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dargelegten Geschäftsvorgänge kommt die Verwaltung des Deutschen Bundestages zu dem Schluss, dass keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Transparenzvorschriften des Parteiengesetzes vorliegen.
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