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In jeder Wahlperiode werden durch Beschluss des Bundestages zahlreiche ständige Ausschüsse eingesetzt, in denen die Fraktionen ihrer Stärke entsprechend vertreten sind. Ihre Aufgabe ist es, Gesetzesvorlagen inhaltlich zu beraten und Beschlüsse des Plenums vorzubereiten.
In der Regel steht jedem Bundesministerium ein Fachausschuss des Bundestages gegenüber. Grundgesetzlich vorgeschrieben ist die Einrichtung der Ausschüsse für Verteidigung, Auswärtiges, Angelegenheiten der EU und des Petitionsausschusses.
In der 17. Legislaturperiode hatte der Bundestag 22 ständige Ausschüsse eingerichtet.