Das von dem belgischen Rechtswissenschaftler Professor Victor d'Hondt (1841-1901) 1882 entwickelte mathematische Verfahren wurde letztmals 1983 bei einer Bundestagswahl angewendet, um die Zusammensetzung zu errechnen. Bis 1970 wurde damit auch die Besetzung der Ausschüsse festgelegt. In beiden Fällen wurde das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren durch das so genannte Hare-Niemeyer-Verfahren abgelöst. Seit der Bundestagswahl 2009 ist auch dieses durch das Berechnungsverfahren nach St. Lague/Schepers anabgelöst worden.
Ein Vorteil des Verfahrens besteht darin, dass es einem einfachen Algorithmus folgt und geeignet ist, eine Reihenfolge zu bestimmen. Nachteilig ist, dass es bei bestimmten Konstellationen zu Mehrdeutigkeiten führen kann.