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Die Abgeordneten erhalten für ihr Mandat eine finanzielle Entschädigung. Die so genannten Diäten sollen Verdienstausfälle ausgleichen, die den Abgeordneten durch die Ausübung ihres Mandats entstehen, und ihre Unabhängigkeit garantieren.
Ihre Höhe wird auf Grundlage einer Empfehlung des Bundestagspräsidenten vom Bundestag beschlossen. Sie orientiert sich unter anderem an der Höhe der Bezüge der einfachen Richter bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes.
Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Januar 2009 monatlich 7.668 Euro, ab 1. Januar 2012 monatlich 7.960 € und ab 1. Januar 2013 monatlich 8.252 €.