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Ein Gesetzgebungsverfahren regelt den Weg von der Gesetzesinitiative bis zur Verkündung des Gesetzes. Am Anfang eines Bundesgesetzes steht der Gesetzentwurf, der von Bundesregierung, Bundesrat und aus den Reihen des Bundestages eingebracht werden kann. Der Bundestag berät das Vorhaben in drei Lesungen und stimmt schließlich darüber ab. Dann leitet er das Gesetz dem Bundesrat zu.
Er kann gegen ein beschlossenes Gesetz Einspruch einlegen, der aber mit einem Mehrheitsbeschluss des Bundestages zurückgewiesen werden kann. Bei einem so genannten zustimmungspflichtigen Gesetz wird in diesem Fall der Vermittlungsausschuss einberufen.
Haben Bundestag und Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, fertigt der Bundespräsident nach Gegenzeichnung durch die Regierung das Gesetz aus. Danach wird es im Bundesgesetzblatt verkündet.