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Der Bundestagsadler im Emblem der Parlamentspolizei © DBT
Der Deutsche Bundestag ist ein eigener Polizeibezirk, in dem der Bundestagspräsident das Hausrecht und die Polizeigewalt ausübt.
Die Polizei beim Deutschen Bundestag sorgt für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und damit für die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes und seiner Gremien. Die Polizeibeamten sind für alle Gebäude, Räume und Grundstücke verantwortlich, die der Verwaltung des Bundestages unterstehen, aber auch für solche, die nur vorübergehend vom Bundestag etwa bei internationalen Konferenzen genutzt werden.
Die parlamentarische Polizeigewalt ist in der Verfassung verankert. Die Zuständigkeit anderer Polizeibehörden im Bereich des Deutschen Bundestages wird damit ausgeschlossen. Der Bundestag ist so vor einer Einflussnahme durch Exekutive und Judikative geschützt, was dem Prinzip der Gewaltenteilung entspricht. Dennoch arbeitet die Polizei des Bundestages mit anderen Polizeibehörden vor Ort eng zusammen.