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Außerdem kann unter bestimmten Umständen jemand einen Wahlschein beantragen, wenn er nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Der Wahlschein wird auch allen Briefwählern zugestellt.
Mit diesem Wahlschein kann der Wahlberechtigte in jedem beliebigen Wahllokal in seinem Wahlkreis wählen.