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28. November 2011

Projektgruppe Demokratie und Staat plant Expertengespräch

Eins der eigentlich geplanten Themen der Sitzung, der Austausch über das Thema Partizipationsmöglichkeiten, musste krankheitsbedingt verschoben werden. Stattdessen widmete sich die Projektgruppe der Textarbeit. Außerdem entstand die Idee für ein Expertengespräch.

Diskussion über Partizipation verschoben

Eine Diskussion abseits der reinen Textarbeit zum Thema Partizipationsmöglichkeiten, kurze Inputreferate zum Thema Bürgerbeteiligung und die Auswertung von Vorschlägen aus der Beteiligungsplattform – das stand eigentlich auf der Tagesordnung der Projektgruppe. Aufgrund des krankheitsbedingten Fehlens eines Projektgruppenmitgliedes beschloss die Projektgruppe jedoch, diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu verschieben. Zwei Mitglieder der Projektgruppe rissen allerdings schon einmal an, was am 23. Januar 2012 ausführlicher diskutiert werden soll. So skizzierte ein Projektgruppenmitglied Partizipation als einen Prozess, an dessen Beginn zunächst Information stehe. Darauf folge eine Debatte und erst daran schließe sich eine Entscheidung an.

Ein anderes Projektgruppenmitglied kündigte an, in der nächsten Sitzung näher auf die Langzeitstudie "Bürger Online" einzugehen. Vereinfacht besagten die Ergebnisse, dass mit dem Internet ein eigenständiges Feld der politischen Kommunikation entstehe. Die Nutzer seien diejenigen, die sich früher auch in den klassischen Medien bewegt haben. Das Internet eröffne also neue Wege für diejenigen, die ohnehin engagiert seien. Daraus folge, dass eine kleine Gruppe aktiver Nutzer sehr stark zur Geltung komme. Dabei sei die Zahl der Nutzer oft gering, die Qualität der Eingaben aber insgesamt hoch. Zum gesamten Themenkomplex will die Projektgruppe in ihrer nächsten Sitzung ausführlich in die Diskussion einsteigen.

Internetzugang mit ALG II

Damit stand Arbeit an den Texten für den Bereich 1 "Grundlagen" an. Im Zusammenhang mit dem Text 1.2 "Auswirkungen der digitalen Vernetzung auf das Verhältnis Bürger/Staat", der in der letzten Sitzung bereits weitgehend beschlossen worden war, diskutierten die Mitglieder das Thema Internet und ALG II. Bei der Formulierung der Textpassage "Inzwischen aber wurden flächendeckende Zugangsmöglichkeiten zum Internet geschaffen, gleichzeitig sind die Preise stark gefallen, der Internetzugang wurde in den Leistungskatalog von ALG II aufgenommen..." bestand Uneinigkeit darüber, ob im Gesetz zur Ermittlung des Bedarfs für ALG II-Empfänger die veranschlagten 31,96 Euro tatsächlich für den Internetzugang vorgesehen sind. Zunächst fielen sie unter den Posten "Nachrichtenübermittlung", argumentierte ein Projektgruppenmitglied. Man solle den Posten als „Telekommunikationskosten" beschreiben – ein Endgerät sei hier jedoch noch nicht mitgerechnet. Andere Projektgruppenmitglieder vertraten die Ansicht, dass hier der Zugang zum Internet im Allgemeinen gemeint sei. Eine genaue Aufschlüsselung, wie viel der Summe für die Hardware, wie viel für die Verbindungskosten vorgesehen ist, sei nicht aufgeführt. Betont werden solle, so ein Mitglied, dass es diesen Anteil für das Internet überhaupt gebe. Immerhin sei dies erst seit März 2011 der Fall. Die Projektgruppe kam überein, den Gesetzestext und etwaige Aufschlüsselungen noch einmal zu prüfen. Erst dann könne der Text endgültig beschlossen werden.

Situation in Tunesien, Situation im Iran

Weiteren Klärungsbedarf gibt es auch in den Texten 1.3 "Formen einer digital vernetzten Demokratie" und 1.4. "Herausforderungen und Voraussetzungen für die Demokratie in der digitalen Gesellschaft". So diskutierte die Projektgruppe über einen Hinweis auf die Situation in Staaten wie Tunesien und Ägypten. Das Beispiel des "arabischen Frühlings" zeige, dass soziale Netzwerke erfolgreich im Sinne einer Demokratiebewegung genutzt wurden. Eingehen müsse man jedoch auch auf den Iran, der als Negativbeispiel für die Wirkung einer Plattform wie Facebook herangezogen werden könne, da moderne Kommunikationsstrukturen hier staatlicherseits auch der Überwachung Oppositioneller gedient habe. Dem widersprach ein Projektgruppenmitglied, vielmehr sei dies lediglich ein typisches Beispiel für eine Diktatur. Die Autoren des entsprechenden Absatzes wollen zur nächsten Sitzung eine Formulierung vorlegen, die die Punkte aus der Diskussion aufnimmt. An einer anderen Stelle soll Zahlenmaterial bezüglich der Frage nachgeliefert werden, welchem Bevölkerungsanteil in Deutschland ein breitbandiger Internetzugang von mindestens zwei Megabit pro Sekunde möglich ist.

Internet im Grundgesetz

Am Text 1.5 "Rechtliche Grundlagen einer digital vernetzten Demokratie" stieg die Projektgruppe kurz in eine Diskussion zur Verankerung des Internetzugangs in die Verfassung ein. In einem Textentwurf werde auf den Artikel 87 f Absatz 1 des Grundgesetzes hingewiesen, nach dem der Bund "im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen" gewährleistet. Man müsse die Formulierung im Textentwurf dazu jedoch noch einmal prüfen, da sie recht apodiktisch sei. Gegen ein "Recht auf Internet" im Grundgesetz sprach sich entschieden ein anderes Projektgruppenmitglied aus. Schließlich stehe auch das Recht auf Fernsehen nicht in der Verfassung. Das Internet sei lediglich ein weiteres Medium.

Expertengespräch in Planung

Anschließend verständigte sich die Projektgruppe darauf, ein Expertengespräch zu einem noch näher zu fassenden Thema durchzuführen. Damit wollen die Mitglieder einen Aspekt aus dem Themenkatalog der Projektgruppe besonders vertiefen. In der kommenden Sitzung soll das Thema und mögliche Anhörpersonen weiter beraten werden.




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Stand: 28.11.2011