Impressumspflicht contra informationelle Selbstbestimmung
Die Regelung der Impressumspflicht in § 5 Telemediengesetz ist meiner Ansicht nach verfassungswidrig, weil sie das Recht auf freie Meinungsäußerung ohne zwingenden Grund in unangemessener Weise einschränkt. Durch die sehr allgemeinen Interpretation des Begriffs „geschäftsmäßig“ können nämlich auch private Webseiten unter die Impressumspflicht fallen.
Man kann nur dann seine Meinung FREI äußern, wenn man keine Angst haben muss, dass man seine Privatsphäre oder seine soziale Stellung gefährdet. Das Recht zur anonymen Meinungsäußerung ist daher eine ganz wichtige Voraussetzung, damit man seine Meinung FREI äußern kann. Diese Freiheit wird uns vom Telemediengesetzt genommen – ohne dass es dafür einen zwingenden Grund gäbe.
Die Impressumspflicht sollte so abgeändert werden, dass das berechtigte Interesse des Verbraucherschutzes und das berechtigte Interesse auf informationelle Selbstbestimmung bzw. den Schutz der eigenen Privatsphäre in sinnvoller Weise gegeneinender abgewogen werden. Hier sollte die Faustformel gelten: Überall dort, wo es kein berechtigtes Interesse für den Verbraucherschutz gibt, sollte der Betreiber einer Webseite das Recht haben, seine Meinung frei zu äußern, ohne dass er dafür den Schutz der eigenen Privatsphäre aufgeben muss.
Ein berechtigtes Interesse an einem vollständigen Impressum besteht nur dann, wenn durch die Benutzung der Webseite eine Geschäftsbeziehung zustande kommt, so dass der Betreiber gegenüber dem Besucher irgendwelche Pflichten eingeht (z.B. Erbringen einer Dienstleistung, Lieferung einer Ware, ...) oder wenn der Besucher die Webseite wegen einer bestehenden Geschäftsbeziehung verwenden muss, um seine Rechte einzufordern oder um seine Pflichten zu erfüllen.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum - das ein Mythos !
Also, wenn ich Dominc richtig verstehe sollen Prangerportale wie "Isharegossip" am Netz bleiben....
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum - das ein Mythos ! Der deutsche Rechtsstaat ist hier viel zu lax, insbesondere wenn es um den Schutz der Persönlichkeitsrechte geht. Anoynme Seiten mit strafbaren Inhalt gehören gespeert - es sei den man will das jeder "frei" seine kriminellen Energien und Persönlichkeitsstörungen ausleben will - bishin zur Todesfolge von durch Mobbing betroffenen Personen....für mich gibt es da online und offline - keinen Unterschied ! Oder irre ich ?
Klar braucht es internationale Regelungen evtl. sogar eine Charta - das hat nichts mit dem deutschen Wesen zu tun - andere Staaten greifen hier heute schon radikal (z.T. zu radikal) durch - wenn deren Rechtsordnung betroffen ist.