Zitat Zitat von Elias Erdmann Beitrag anzeigen
Eine sinnvolle Erweiterung von § 5 Telemediengesetz könnte so aussehen:
Perfekt. Genau so. Und sollte jemand strafrechtlich relevante Inhalte auf der Seite haben, gibt es immer noch genügend Möglichkeiten für Polizei und Staatsanwalt, den Provider herauszufinden und zu kontaktieren.
Die Möglichkeit, seine private, freie Meinung in der Öffentlichkeit zu äußern, ohne gleich den Spammern, Telemarketern und anderen Spinnern seine kompletten Kontaktdaten frei Haus zu liefern, muss einfach gegeben sein. Die Impressumspflicht auf private Webseiten anzuwenden zeigt nur wieder einmal, wie hilflos uninformiert und realitätsfremd die Regelungsversuche der Politik sind.