Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Bündnis 90/Die Grünen wollen, dass künftig eine Vermögensabgabe erhoben wird. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf (17/10770) vorgelegt, der am Donnerstag, 27. September 2012, Gegenstand einer 90-minütigen Debatte im Bundestag ist. Sie beginnt gegen 10.40 Uhr und wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Erstmals beraten wird auch ein Antrag der Linksfraktion (17/10778), Reichtum in Deutschland und Europa umzuverteilen. Beide Initiativen sollen im Anschluss federführend im Finanzausschuss weiterberaten werden.
Hohe Freibeträge sollen nach dem Willen der Grünen garantieren, dass die einmalige Vermögensabgabe nur den reichsten Teil der Bevölkerung trifft. Abgabepflichtig sollen besonders Wohlhabende mit jährlich 1,5 Prozent ihres Vermögens bei einer zeitlichen Streckung über zehn Jahre werden. Damit wären weniger als ein Prozent der Bevölkerung, rund 330.000 Menschen, von der Vermögensabgabe betroffen.
Den persönlichen Freibetrag setzt die Fraktion mit einer Million Euro an, eine Übertragung zwischen Ehepartnern soll aber nicht möglich sein. Auch Kinder sollen als "eigenständige Personen" behandelt werden. Wenn Kinder kein eigenes Vermögen haben, soll den Eltern jeweils hälftig ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 250.000 Euro gewährt werden.
Neben dem persönlichen und dem Kinderfreibetrag soll es einen Freibetrag für das Altersvorsorgevermögen von 380.000 Euro und einen Freibetrag für das Betriebsvermögen geben. Den Altersvorsorgefreibetrag sollen nur diejenigen erhalten, die keine oder nur sehr geringe Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung oder vergleichbare Versorgungsansprüche haben und ihre Altersvorsorge privat kapitalgedeckt aufbauen mussten, überwiegend also Selbstständige.
Eine Substanzbesteuerung bei Betriebsvermögen wollen die Grünen ausschließen. Beim Betriebsvermögen soll die jährliche Abgabe auf maximal 35 Prozent des laufenden Jahresertrags vor Steuern begrenzt werden. Ein Mittelständler mit einem Eigenkapital von 20 Millionen Euro und einem Gewinn von 1,2 Millionen Euro würde in etwa mit zehn Prozent seines Gewinns zusätzlich belastet.
Die Linke fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die Einführung einer europaweit koordinierten Vermögensabgabe einzusetzen. Diese sollte sich auf die privaten Nettovermögen konzentrieren, die zu einem Stichtag in der Vergangenheit größer als eine Million Euro waren und sich innerhalb der EU oder im Eigentum in der EU unbeschränkt steuerpflichtigen Personen befinden.
Die Abgabe sollte sich sowohl auf Geld- als auch auf Sachvermögen beziehen, wobei eine gestaffelte Zahlweise über mehrere Jahre vorgesehen wird. Für Betriebsvermögen schlägt Die Linke "Schonungsregelungen" vor, um kleinere und mittlere Unternehmen nicht in Liquiditätsschwierigkeiten zu bringen.
Ebenso fordert die Fraktion, die Vermögensteuer als Millionärsteuer von fünf Prozent auf das Vermögen über einer Million Euro wieder zu erheben, die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge abzuschaffen und diese wieder der regulären Einkommensbesteuerung zu unterwerfen.
Schließlich empfehlen die Abgeordneten, den privaten Bankensektor zu vergesellschaften. (vom/26.09.2012)