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Der Bundestag fasste auch Beschlüsse ohne Aussprache. © DBT/Schüring
Der Bundestag hat der Entsendung von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP), Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) und Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen (CSU) in den Aufsichtsrat der Deutschen Energie-Agentur GmbH zugestimmt. Am Mittwoch, 10. Februar 2010, nahm das Parlament einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (17/600) an. Nach dem Bundesministergesetz dürfen Mitglieder der Bundesregierung neben ihrem Amt kein besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Sie dürfen während ihrer Amtszeit auch nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb ausgerichteten Unternehmens angehören oder gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig sein oder außergerichtliche Gutachten abgeben.
Allerdings kann der Bundestag Ausnahmen von diesem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat zulassen, was er in diesen Fällen getan hat. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) mit Sitz in Berlin zählt mehr als 140 Mitarbeiter und versteht sich als Kompetenzzentrum für Energieeffizienz und regenerative Energien.
Sie initiiert, koordiniert und realisiert innovative Projekte und Kampagnen, informiert Endverbraucher, kooperiert mit allen gesellschaftlichen Kräften in Politik und Wirtschaft und entwickelt Strategien für die zukünftige Energieversorgung. Ihre Gesellschafter sind die Bundesrepublik Deutschland, die KfW Bankengruppe, die Allianz SE, die Deutsche Bank AG sowie die DZ BANK AG.
Das Unternehmen finanziert seine Projekte in erster Linie durch Public Private Partnership (PPP), also durch öffentlich-private Partnerschaften.
Außenwirtschaftsverordnung: Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/489) hat der Bundestag am 10. Februar 2010 einstimmig darauf verzichtet, die Aufhebung der 87. Regierungsverordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung zu verlangen.
Durch die Änderung wird die Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung "Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“ über Zahlungsdienste im EU-Binnenmarkt neu gefasst. Zudem können künftig Verstöße gegen die Einfuhr in die EU bestraft werden, wenn eine Verbotsvorschrift im Bundesanzeiger bekanntgemacht wurde. Einfuhrverbote oder Embargovorbehalte gegen den Irak, Burma, Nordkorea und den Iran sind im Bundesanzeiger bekanntgegeben worden, heißt es im Bericht des Wirtschaftsausschusses.
Entschließung zum EU-Grünbuch zur Beweiserhebung: Der Bundestag hat am 10. Februar 2010 einstimmig eine Entschließung zum EU-Grünbuch "Erlangung verwertbarer Beweise in Strafsachen aus einem anderen Mitgliedstaat“ verabschiedet. Dazu lag ihm eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (16/660) vor.
Im Grünbuch fragt die EU-Kommission die Mitgliedstaaten nach ihren Vorstellungen über die Zukunft der europäischen Regelungen im Bereich der Beweiserhebung. Brüssel will ein möglichst umfassendes Rechtsinstrument zur Erhebung von Beweisen schaffen, wobei die bestehenden Vorschriften durch eine einzelne Regelung auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung ersetzt werden sollen.
Erfasst werden sollen auch Beweismittel, die zwar direkt verfügbar sind, aber noch nicht existieren, zum Beispiel Aussagen von Zeugen oder Verdächtigen oder Echtzeit-Informationen, die etwa bei der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs oder von Kontenbewegungen erlangt werden.
Erfasst würden dabei auch Beweismittel, die zwar bereits existieren, aber nicht ohne weitere Analysen oder Untersuchungen verfügbar sind wie etwa die Entnahme von DNA-Proben oder die Abnahme von Fingerabdrücken, heißt es weiter.
Der Bundestag hatte bereits 2004 bekräftigt, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung nicht automatisch und ohne Einschränkungen in jeden Rechtsakt aufgenommen werden kann, solange im Strafrecht noch erhebliche Unterschiede bestehen. Eine in einem EU-Staat zulässige Beweiserhebung dürfe nicht dazu führen, dass entsprechende Verbote in einem anderen EU-Staat unterlaufen werden. So gebe es im deutschen Strafprozessrecht besondere Schutzrechte für Berufsgeheimnisträger.
Zwar gebe es in den EU-Staaten bereits einen vergleichbaren Schutz durch die Grund- und Menschenrechte, vergleichbare Mindeststandards für Beschuldigte im Strafverfahren sowie sonstige Betroffene gebe es jedoch nicht, so die Abgeordneten.
Nach Auffassung des Bundestages lässt sich erst auf der Grundlage praktischer Erfahrungen zuverlässig feststellen, ob und inwieweit das geltende EU-Recht sinnvoll weiterentwickelt werden kann. Solche praktischen Erfahrungen lägen noch nicht vor, die Frist für Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Europäische Beweisanordnung ende erst zum 19. Januar 2011.
Bei einer Initiative für ein umfassendes, verbindliches Rechtsinstrument zur Erhebung von Beweisen in der EU sollte daher Zeit eingeräumt werden, um Erfahrungen verwerten zu können. Auch sollte die Praxis frühzeitig und umfassend beteiligt werden.
Zeitnah gestärkt werden müssten die Verfahrensrechte von Verdächtigten oder Beschuldigten im Strafverfahren. Erst ein einheitliches Schutzniveau schaffe das notwendige Vertrauen für die gegenseitige Anerkennung von justiziellen Entscheidungen und den Austausch von Beweismitteln.
Darüber hinaus enthält die Entschließung eine Reihe von Forderungen, die die Bundesregierung in den weiteren Verhandlungen in Brüssel einbringen soll. Davon, dass diese Forderungen erfüllt werden, sollte die Regierung ihre Zustimmung zu "weiteren Überlegungen der Kommission“ abhängig machen.
Petitionen: Der Bundestag hat am 10. Februar 2010 eine Reihe von Empfehlungen des Petitionsausschusses angenommen (17/553, 17/554, 17/555, 17/556, 17/557, 17/558, 17/559, 17/560, 17/561, 17/562, 17/563).