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Sehr geehrte Frau Rudolf,
sehr geehrter Herr Riedel,
meine Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus Legislative, Exekutive und Judikative,
verehrte Gäste,
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt."
Prominenter, stärker, unmissverständlicher und anspruchsvoller kann man den Stellenwert der Menschenrechte in einer Verfassung nicht formulieren, als dies im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland der Fall ist.
Deutschland hat sicher mit Blick auf seine Geschichte keine besondere Legitimation über Menschenrechte zu reden, aber ganz sicher eine besondere Veranlassung. Und dass die Menschenrechte in dieser Weise der Kopf unserer Verfassung sind - im technischen und im politischen Verständnis - erklärt sich aus dem Bewusstsein einer besonderen Verantwortung aus einer besonderen Geschichte. Der Verweis auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist ja nicht das Vortragen eines Sachverhalts, sondern - wenn überhaupt - die Behauptung des Gegenteils: Die Würde des Menschen ist antastbar, und nirgendwo ist jemals ein systematischerer Nachweis für die Antastbarkeit der Menschenwürde geführt worden als in Deutschland.
Und deshalb ist es natürlich mehr als eine zufällige historische Parallele, dass die Beratungen im Parlamentarischen Rat fast zeitgleich zu den Beratungen in den Vereinten Nationen zu ähnlich formulierten Schlussfolgerungen über den Stellenwert der Menschenrechte für das Verständnis staatlicher Ordnung und der Aufgabe von Staaten gegenüber ihren eigenen Bürgerinnen und Bürgern geführt haben. Als damals die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte formuliert und verabschiedet wurde, war damit sicher unter allen Beteiligten eine gemeinsame Überzeugung zum Ausdruck gekommen. Gleichwohl lohnt es, sich gelegentlich die Frage zu stellen, wie hoch denn wohl die Wahrscheinlichkeit wäre, ob heute oder ob neu gegründete Vereinte Nationen die gleiche oder eine ähnliche Erklärung der Menschenrechte wieder verabschieden könnten? Damals hat es die Diskussion gar nicht gegeben, die heute durchaus geführt wird - und übrigens auch geführt werden muss -, nämlich ob und in welchem Umfang und mit welcher Legitimation es sich bei diesem Verständnis von Menschenrechten um ein typisches Produkt der westlichen Zivilisation handele, das mit - zugespitzt formuliert - fortgesetztem kolonialistischen Eifer anderen Kulturen der Welt zugemutet werde.
Dass die Fragestellung nicht jeglicher Berechtigung entbehrt, wird man wohl einräumen müssen. Zumindest lässt sich ja schwerlich übersehen, dass es auch und gerade große Länder, bedeutende Länder mit bedeutenden Kulturen sind, die bei kritischem Hinweis auf ihre Staatspraxis mit Blick auf Schutz und Gewährleistung von Menschenrechten sich den Hinweis auf den Universalanspruch von Menschenrechten, wie er in der Charta der Vereinten Nationen formuliert wird, entweder nur ungern oder gar nicht mehr gefallen lassen. Das gehört zu der komplizierteren Lage, mit der wir es heute zu tun haben, mehr als 60 Jahre nach der Verabschiedung der Charta beziehungsweise des Grundgesetzes.
Meine beiden Vorredner haben zu Recht darauf hingewiesen, dass mit der Verabschiedung dieser Texte ein Anspruch formuliert ist, aber nicht ein Anliegen erledigt ist. Ein Anliegen, das sich jeden Tag neu stellt. Und in welchem Umfang sich dieses Thema nach wie vor, immer wieder, jedes Jahr aufs Neue für uns und andere stellt, darauf finden sich beispielsweise Hinweise in den jährlichen Berichten von Amnesty International zur Lage der Menschenrechte.
Der Jahresreport 2010 kommt zu dem Ergebnis, dass es Menschenrechtsverletzungen in 159 Länder gegeben habe - das ist die ganz überwiegende Zahl der selbständigen Staaten dieser Welt. Amnesty listet auf, Folter und Misshandlung habe in mindestens 111 Ländern stattgefunden, Einschränkung der Meinungsfreiheit in mindestens 96 Ländern, Inhaftierung gewaltloser politischer Gefangener in mindestens 48 Ländern. Wir reden nicht über Petitessen, weder was die Art der Menschenrechtsverstöße betrifft noch was ihre Häufigkeit angeht. Und wir sollten uns allemal vor der Versuchung zum Hochmut schützen, weil wir glücklicherweise heute in einem Staat leben, der die Menschenrechte nicht nur zu seinem zentralen Anliegen erklärt hat, sondern auch in einer rechtsförmigen, einklagbaren Weise im Blick hat.
Jürgen Habermas hat sich im vergangenen Jahr in einem bemerkenswerten Beitrag in der Deutschen Zeitschrift für Philosophie mit dem Konzept der Menschenwürde und der realistischen Utopie der Menschenrechte auseinander gesetzt, und vielleicht darf ich drei oder vier Sätze aus diesem Beitrag kurz zitieren:
"Der Kampf um die Durchsetzung der Menschenrechte geht weiter, nicht weniger in unseren eigenen Ländern als beispielsweise in China, in Afrika oder in Russland, im Iran oder im Kosovo. Jede Abschiebung eines Asylbewerbers hinter den verschlossenen Türen eines Flughafens, jedes kenternde Schiff mit Armutsflüchtlingen auf der Mittelmeerroute zwischen Libyen und der Insel Lampedusa, jeder Schuss am Grenzzaun zu Mexiko ist eine weitere beunruhigende Frage an die Bürger des Westens. Mit der ersten Menschenrechtserklärung ist ein Standard gesetzt worden, der die Flüchtlinge, die ins Elend Gestürzten, die Ausgeschlossenen, Beleidigten und Erniedrigten inspirieren und ihnen das Bewusstsein geben kann, dass ihr Leiden nicht den Charakter eines Naturschicksals hat. Mit der Positivierung des ersten Menschenrechts ist eine Rechtspflicht zur Realisierung überschießender moralischer Gehalte erzeugt worden, die sich in das Gedächtnis der Menschheit eingegraben hat."
Und Habermas weist in diesem Essay auf die unvermeidliche, ärgerliche, gelegentlich provozierende Spannung zwischen Idee und Wirklichkeit hin, die uns heute mit der Herausforderung konfrontiert, realistisch zu denken und zu handeln, ohne den utopischen Impuls zu verraten:
"Diese Ambivalenz führt uns nur zu leicht in Versuchung, sich entweder idealistisch, aber unverbindlich auf die Seite der überschießenden moralischen Gehalte zu schlagen oder die zynische Pose des so genannten "Realisten" einzunehmen."
Die eine Versuchung ist nicht weniger ausgeprägt als die andere. Und auch die Neigung, sie für die jedenfalls bessere Variante als die andere zu halten, ist nicht weniger ausgeprägt. Menschenrechte, meine Damen und Herren, sind eben keine Naturgesetze. Sie sind von Menschen formuliert, sie werden von Menschen verletzt, und sie müssen von Menschen durchgesetzt werden.
Der Deutsche Bundestag ist dem Deutschen Institut für Menschenrechte in doppelter Weise verbunden: Er war an der Gründung maßgeblich beteiligt und er ist nicht irgendein, sondern ein zentraler Adressat der Arbeit dieses Instituts. Und deswegen nutze ich die Gelegenheit gerne, meine Gratulation zu diesem kleinen Jubiläum mit der Bitte zu verbinden, diese oft unauffällige, aber wichtige Arbeit so unabhängig und so konsequent wie bisher fortzusetzen. Und ich verbinde sie genauso gerne mit der Zusage, dass dieses Parlament für diese Arbeit auch in den nächsten Jahren ein verlässlicher Partner sein wird.