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Das Parlamentsarchiv existiert seit 1949 © DBT / Sylvia Bohn
Das Parlamentsarchiv nahm als Organisationseinheit der Verwaltung des Deutschen Bundestages bereits im September 1949 seine Arbeit auf. Zunächst war es eher eine Sammlungs- und Dokumentationsstelle für Parlamentsmaterialien. Von Anfang an wurden hier Dokumentationen zum Grundgesetz und später zu den Bundesgesetzen erarbeitet (Gesetzesdokumentation). Seit 1958 gehören das Bildarchiv sowie das Ton- und Videostudio und seit 1960 das sogenannte Politikerarchiv (heute Datensammlungen) zum Parlamentsarchiv.
Ab 1972 übernahm es die Verantwortung für das gesamte archivwürdige Schriftgut des Deutschen Bundestages und seiner Verwaltung. Hierzu gehören heute auch digitale Unterlagen.
Im Jahre 1981 wurde die Redaktion des Amtlichen Handbuches und 1983 die der Öffentlichen Liste zur Registrierung von Verbänden und deren Vertreter in das Parlamentsarchiv verlagert. Hinzu kam 2006 die Betreuung des Datenhandbuches zur Geschichte des Deutschen Bundestages.
Die Neustrukturierung des Archivs im Jahre 2005 in Sachgebiete ist Ausdruck des aktuellen Aufgabenspektrums. Die Ausgestaltung der archivischen Zuständigkeit sowie die Bedingungen für eine Benutzung des Archivs wurden mit einer neuen Archivordnung für den Deutschen Bundestag sowie einer neuen Benutzungsordnung für das Parlamentsarchiv im Juni 2008 aktualisiert.
Räumlich ist das Archiv seit März 2004 mit dem Umzug des Parlamentes von Bonn nach Berlin im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH) untergebracht.