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Die geplante Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs findet weitgehende Zustimmung. Dies wurde am Mittwoch, 29. Februar 2012, deutlich bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. In der Sitzung unter Vorsitz von Dr. Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) ging es vor allem um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften“ (17/8233). Danach sollen die bisherigen Beschränkungen im Fernbuslinienverkehr weitgehend aufgehoben werden. Weder gegenüber den Eisenbahn noch gegenüber anderen Fernbuslinienverkehren soll es einen Konkurrenzschutz geben. Allerdings soll die Beförderung von Personen zwischen zwei Haltestellen mit einem Abstand von weniger als 50 Kilometern unzulässig sein. Damit soll der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) geschützt werden. Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung zudem auch den Marktzugang für den ÖPNV neu regeln.
Grundlage der Anhörung waren auch ein gemeinsamer Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/7046), der ebenfalls eine Öffnung des Omnibusfernlinienverkehrs vorsieht, sowie ein Antrag der Linksfraktion (17/7487) mit der Forderung, die Pläne für eine vollständige Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs aufzugeben.
Dr. Patrick Thiele vom Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) unterstützt eine Öffnung des Marktes für Buslinienfernverkehr. Die derzeitigen Beschränkungen würden das letzte Relikt der Verkehrsmarktregulierung aus den 1930er Jahren darstellen. Busunternehmen sollten nach seiner Meinung die gleichen Rechte wie Fluggesellschaften haben. Auch im Flugverkehr würden Verbindungen nicht wegen möglicher Auswirkungen auf den Schienenverkehr geändert.
Da Fernbusse zur Erreichung akzeptabler Reisezeiten nur wenige Haltestellen unterwegs haben würden, dürften sich die befürchteten Verlagerungen von Schienenpersonenverkehr auf den Bussen in engen Grenzen halten, betonte er. Um den Wettbewerb langfristig zu sichern, sei eine Betriebsvielfalt anzustreben. Mittelständische Unternehmen müssten reelle Chancen für ein Markteintritt erhalten. Die Reform sollte deshalb nicht darauf hinauslaufen, dass der Fernbusmarkt unter wenigen Großanbietern aufgeteilt werde, heißt es in seiner Stellungnahme.
Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag bewerteten in einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme die Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs als „im Grundsatz akzeptabel“.
Dies gelte jedoch nur, wenn sich keine Konkurrenz zu den mit kommunalen Haushaltsmitteln finanzierten Nahverkehrsangebot auf der Straße und der Schiene ergebe.
Für Christiane Leonard vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen schafft der Regierungsentwurf „verlässliche Bedingungen“. Fernbusse seien in der Regel mindestens um ein Drittel günstiger als die Bahn. Damit sei der Fernbus das Verkehrsmittel für preissensible Bevölkerungsgruppen. Die Nachfrage nach einem Niedrigpreisangebot im Fernverkehr in Deutschland existiere, wie auch zahlreiche Mitfahrzentralen zeigen würden. Hierdurch würden gerade einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen eine gute Mobilitätsalternative erhalten.
Untersuchungen zeigten, dass der Buslinienfernverkehr seine Fahrgäste vor allem vom Pkw-Verkehr und von den Mitfahrzentralen sowie von den so genannten Grauverkehren (ungenehmigte Linienverkehre mit Kleinbussen, insbesondere durch osteuropäische „Unternehmen“), gewinnen würde. Deshalb sei eine Abwanderung der Fahrgäste von der Schiene auf den Bus nicht im nennenswerten Umfang zu befürchten, betonte sie in ihrer Stellungnahme. Die vom Gesetzentwurf der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Erwägung gezogene Busmaut lehnte der Verband „entschieden“ ab. Damit würde der gesamte Reisebusmarkt in eine Schieflage geraten, die nahezu alle rund 4.500 privaten Busunternehmen in Deutschland in ihrer Existenz bedrohe, sagte Leonard.
Auch Holger Krawinkel vom Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Liberalisierung des Fernbusverkehrs. Die Sorge, dass das Angebot im Eisenbahnverkehr dadurch nachhaltig Schaden nehmen würde, teilte der Verband nicht. Die Potenziale dieses Marktes sollten im Interesse der Verbraucher erschlossen werden. Das so entstehende Konkurrenzverhältnis von Bahn und Fernbus sei für beide Seiten produktiv.
Bahn und Bus hätten unterschiedliche Stärken und wendeten sich daher an unterschiedliche Kundengruppen: Die Bahn biete mehr Komfort und gute Arbeitsmöglichkeiten während der Fahrt und sie sei meist schneller – aber sie habe ihren Preis. Der Fernbus hingegen sei durch das Staurisiko in Pünktlichkeit und Reisegeschwindigkeit eingeschränkt, er sei aber deutlich preiswerter.
Dieter Gauf vom Internationalen Bustouristik Verband hielt die vorgesehene Erleichterung des Genehmigungsverfahrens für den Fernlinienverkehr aus sozialen, umweltpolitischen und wirtschaftlichen Gründen für sinnvoll und notwendig. Diese Öffnung dürfe jedoch keinesfalls mit einer Maut verknüpft werden.
Auch Dr. Jan Werner vom Verkehrsclub Deutschland begrüßte die vorgesehene Deregulierung des Fernbusverkehrs, da dadurch insbesondere aus dem Bereich des motorisierten Individualverkehrs neue Kundengruppen erschlossen würden. Er kritisierte in seiner Stellungnahme jedoch, dass im Regierungsentwurf „regulierende Vorgaben“ fehlten. So sei es zum Beispiel möglich, dass der Bahnverkehr in maßvoller Weise geschützt werde.
Für Alexander Kirchner von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft darf die beabsichtigte Liberalisierung des Linienfernbusverkehrs keine negativen Auswirkungen auf den Eisenbahnpersonenverkehr haben.
Im Sinne der "dringend gebotenen ökologischen Verkehrswende" müsse sichergestellt werden, dass das flächendeckende Eisenbahnverkehrsangebot durch Zubringerleistungen im Fernbusbereich geschützt und nicht durch konkurrierende Leistungen gefährdet werde. (mik)