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Der Bundestag wird am Freitag, 23. März 2012, die Anträge der SPD-Fraktion (17/5038) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/4852) zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern in der abschließenden Lesung voraussichtlich mehrheitlich ablehnen. Eine entsprechende Beschlussempfehlung (17/5821) hatte der Familienausschuss in seiner Sitzung am 13. April mit den Stimmen der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der SPD und der Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke ausgesprochen. Für die abschließende Beratung der beiden Anträge, die um 13.20 Uhr beginnen soll, sind 45 Minuten eingeplant.
Sozialdemokraten und Grünen verweisen in ihren beiden Anträgen auf die durchschnittlichen Einkommensunterschiede von 23 Prozent zwischen Frauen und Männern in der Privatwirtschaft. Dies stelle einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar. Die Bundesregierung sei deshalb aufgefordert, die Durchsetzung der Entgeltgleichheit durch einen entsprechendes Gesetz durchzusetzen.
Die Grünen monieren in ihrem Antrag zudem, dass Frauen in Führungspositionen, vor allem in Aufsichtsräten und Vorständen, nach wie vor "eklatant unterrepräsentiert" seien. Freiwillige Übereinkommen und Appelle hätten über Jahre kaum Veränderungen an diesem Zustand bewirkt. Deshalb sei eine gesetzliche Frauenquote von 40 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände bis zum Jahr 2017 und ein flächendeckender Mindestlohn einzuführen.
Nach Meinung der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sind die Entgeltunterschiede vor allem darauf zurückzuführen, dass Frauen zu oft schlechter bezahlte Berufe ergreifen, sehr oft in Teilzeit arbeiten und ihre Berufstätigkeit wegen Schwangerschaften und Mutterschaft häufiger unterbrochen sind. Abzüglich dieser sogenannten "harten Faktoren" betrage der Lohnunterschied zwischen vier und zehn Prozent. Beide Fraktionen lehnen gesetzliche Quoten und einen flächendeckenden Mindestlohn ab. Es müsse vielmehr darum gehen, das Berufswahlverhalten von jungen Frauen zu verändern.
Nach Ansicht der Linksfraktion enthalten die beiden Anträge zwar "sehr gute Forderungen". Diese gingen aber noch nicht weit genug. So dürften Frauenquoten nicht allein auf Aufsichtsräte und Vorstände begrenzt werden. (aw)