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Einen weiteren Impuls für die Energiewende will der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 24. Mai 2012, geben. Dann steht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (17/8801) in einer 45-minütigen Debatte ab etwa 12.50 Uhr zur zweiten und dritten Beratung auf der Tagesordnung des Parlaments. Ziel ist es, die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu verbessern, damit der Anteil dieser Technik an der deutschen Stromerzeugung 25 Prozent bis zum Jahr 2020 erreicht. Durch diese Technik werde im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung eine wesentlich höhere Effizienz bei der Nutzung der eingesetzten Primärenergie erzielt, heißt es in dem Entwurf.
Mit der Novelle sollen die Zuschläge für KWK-Anlagen, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen, erhöht werden. Nachrüstungen und Modernisierungen von Anlagen werden erleichtert. Außerdem soll es eine Förderung von Wärmespeichern geben. Sehr kleine KWK-Anlagen sollen in Zukunft unbürokratisch pauschalierte Zuschlagszahlungen erhalten.
KWK-Anlagen werden durch Zuschläge auf den Strompreis gefördert. Die Förderung ist seit 2009 auf 750 Millionen Euro im Jahr begrenzt. Die Bundesregierung beziffert die Kosten der Förderung zwischen 2003 und 2006 auf etwa 800 Millionen Euro. Durch das Auslaufen der Förderung bestimmter Anlagekategorien habe sich die Förderung 2008 auf 521 Millionen Euro verringert und sei 2009 auf 386 Millionen Euro gesunken.
Bei unveränderter Förderung werde die Kraft-Wärme-Kopplung im Jahr 2020 einen Anteil von 20 Prozent an der Nettostromerzeugung erreichen. Damit würde das Ziel eines Anteils von 25 Prozent nicht erreicht, schreibt die Bundesregierung.
In einer öffentlichen Anhörung zur Gesetzesnovelle am 23. April hatten Sachverständige unisono eine stärkere Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung als im Entwurf vorgesehen verlangt. So erklärten der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BdEW) und auch Vertreter anderer Verbände und Firmen in der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie, die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung in Höhe von 0,3 Cent je Kilowattstunde ausschließlich für Anlagen, die dem Emissionszertifikatehandel unterliegen, sei nicht ausreichend.
Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf am 9. Mai in geänderter Fassung bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion und gegen die Stimmen der Grünen befürwortet (17/9617). Die Änderungen gehen zum Teil auf Vorschläge des Bundesrates zurück.
Der Bundestag stimmt über diese Beschlussempfehlung sowie über einen Entschließungsantrag der SPD (17/9618) ab, das Gesetzesziel von einem 25-prozentigen KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis 2020 durch eine konkrete Erzeugungsmenge von 150 Terrawattstunden bis 2020 zu konkretisieren und auch Speicher, die kleiner als fünf Kubikmeter sind, zu fördern. Ebenfalls zur Abstimmung steht ein Entschließungsantrag der Grünen (17/9749), die Zuschläge im Gesetzentwurf um jeweils 0,5 Cent pro Kilowattstunde anzuheben. (hle)