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Um die als Abgeltungsteuer bekannte pauschale Besteuerung von privaten Einkünften aus Kapitalvermögen geht es am Donnerstag, 10. Mai 2012, in einer 45-minütigen Debatte des Bundestages ab etwa 17.10 Uhr. Dazu hat die Fraktion Die Linke einen Antrag (17/4878) eingebracht mit dem Ziel der Abschaffung dieser Abgeltungsteuer, die 25 Prozent der Kapitaleinkünfte beträgt. Die Fraktion fordert, Kapitaleinkünfte wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen, der je nach Einkommen weitaus höher sein kann, zu unterwerfen.
In der Begründung ihres Antrages schreibt die Fraktion, die abgeltende Besteuerung von Kapitaleinkünften sei ein "klarer Verstoß gegen die steuerliche Gleichbehandlung aller Einkunftsarten".
Während private Kapitalerträge pauschal mit einem Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent belegt würden, würden Löhne und Gehälter dem mit der Einkommenshöhe progressiv ansteigenden Tarifverlauf der Einkommensteuer unterworfen. Diese steuerliche Ungleichbehandlung wirke umso stärker, je höher die Kapitalerträge ausfielen.
Durch die Zahlen zum Aufkommen der Abgeltungsteuer sei klar, dass es nicht zur erwarteten Eindämmung der Steuerflucht gekommen sei. Im Jahr 2010 seien die Einnahmen um 3,7 Milliarden Euro (30 Prozent) auf "bescheidene" 8,7 Milliarden Euro zurückgegangen.
Der Verweis der Bundesregierung auf das gesunkene Zinsniveau ist für die Linksfraktion nicht überzeugend, "denn erstens sind die Zinsen im zweiten Halbjahr 2010 wieder gestiege, und zweitens gehen niedrige Zinsen mit hohen Wertpapierkursen einher, sodass zumindest ein Teil der zinsbedingten Mindereinnahmen durch Veräußerungsgewinne ausgeglichen werden müsste". Auch zu der mit der Abschlagsregelung erwarteten Steuervereinfachung sei es in der Praxis nicht gekommen.
Im Finanzausschuss war der Antrag der Linksfraktion mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden (17/7666).
Außerdem sollen zwei weitere Anträge der Fraktion erstmals beraten werden. Der eine bezieht sich auf die Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Managerbezügen (17/9552), im anderen fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ein Gesetz zur Novellierung des Einkommensteuergesetzes vorzulegen, welches einen Grenzsteuersatz von 75 Prozent für zu versteuerndes Einkommen über einer Million Euro vorsieht (17/9525). (hle)