Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Mit 6,88 Milliarden Euro wird der Etat von Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) voraussichtlich kleiner ausfallen als geplant. Der Haushalt 2013 des Bundesfamilienministeriums steht am Donnerstag, 22. November 2012, gegen 13 Uhr zur abschließenden Debatte auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Die Bundesregierung hatte die zu erwartenden Ausgaben im Familienetat (17/10200, 17/10202; Einzelplan 17) noch auf 7,13 Milliarden Euro beziffert. Zu diesem Zeitpunkt war sie davon ausgegangen, dass das Betreuungsgeld bereits ab dem 1. Januar 2013 ausgezahlt wird. Doch die neue familienpolitische Leistung kommt nach dem Beschluss des Bundestages erst ab August kommenden Jahres. Der Haushaltsausschuss kürzte dementsprechend die Mittel für das Betreuungsgeld von 300 Millionen Euro auf 55 Millionen Euro. Unter dem Strich sollen die Ausgaben des Etats gegenüber 2012 um 488 Millionen Euro sinken (17/10816, 17/10823, 17/10824, 17/10825).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Mit 4,9 Milliarden Euro wird das Elterngeld nach den Planungen bereits mehr als zwei Drittel aller Ausgaben im Familienetat bilden. Mit zu den größten Ausgabenposten bei den Familienleistungen gehören gemäß der Planungen weiterhin auch das Kindergeld und der Kinderzuschlag mit 541 Millionen Euro (2012: 543 Millionen Euro) und die Einlage in die Stiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" mit 92 Millionen Euro.
Ab dem 1. August 2013 wird dann das Betreuungsgeld als weitere familienpolitische Leistung eingeführt. Diese werden Eltern erhalten, die für ihre ein- bis dreijährigen Kindern keinen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Im Jahr 2013 wird die monatliche Zahlung 100 Euro pro Kind und ab dem Jahr 2014 dann 150 Euro betragen. Dafür plant die Regierung nach 55 Millionen Euro im kommenden Jahr 1,1 Milliarden Euro ab dem Jahr 2014 und 1,2 Milliarden Euro ab dem Jahr 2015 ein.
Die Grünen wollen mit einem Änderungsantrag (17/11551) erreichen, dass das Betreuungsgeld gestrichen wird. Die SPD tritt in einem Änderungsantrag (17/11549) dafür ein, mit 325 Millionen Euro die Qualität der frühkindlichen Bildung und den Ausgbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren zu fördern.
Weitgehend unverändert bleiben voraussichtlich auch die Ausgaben für die Freiwilligendienste. Der Bundesfreiwilligendienst soll mit 167 Millionen Euro finanziert werden, für den freiwilligen sozialen und den freiwilligen ökologischen Dienst sowie den Internationalen Jugendfreiwilligendienst sind Ausgaben von 93 Millionen Euro eingeplant. Die SPD fordert in einem Änderungsantrag (17/11548), für 2014 zusätzliche 22 Millionen Euro für die Prävention gegen Rechtsextremismus vorzusehen. Darüber soll namentlich abgestimmt werden. In einem weiteren Änderungsantrag (17/11549) tritt die Fraktion dafür ein, ein Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus mit 50 Millionen Euro jährlich zu fördern.
Nur marginal verändern sich die Ausgaben für Personal und Verwaltung: Sie sollen sich auf 98 Millionen und 44 Millionen Euro (2013: 103 und 41 Millionen Euro) belaufen. Mit einem leichten Anstieg von sechs Millionen Euro wird bei den Einnahmen gerechnet, die im kommenden Jahr bei 68 Millionen Euro liegen sollen. (aw/20.11.2012)