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Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (17/11316) stößt bei Experten auf ein grundsätzlich positives Echo. Während der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) am Montag, 10. Dezember 2012, wurde jedoch auch auf Nachbesserungsbedarf hingewiesen. Der Entwurf sieht unter anderem eine Anhebung der Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich vor. Zugleich soll die Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 Euro pro Jahr angehoben werden. Außerdem soll die Haftung für Ehrenamtliche beschränkt sowie das Verfahren für die Mittelverwendung erleichtert werden.
Aus Sicht des Deutschen Fußballbundes (DFB) ist die "moderate Anpassung" des Übungsleiterfreibetrages auf 2.100 Euro "unbedingt notwendig".
Der DFB begrüßte auch die Verlängerung des Zeitraums der zulässigen Mittelverwendung von bisher einem Jahr auf künftig zwei Jahre. Somit werde den Vereinen eine gezielte Planung hinsichtlich der Verwendung überschüssiger Mittel ermöglicht, sagte der DFB-Vertreter.
Rund 500.000 Übungsleiter würden von der Pauschalenänderung profitieren, die auch in der Höhe "absolut sachgerecht" sei, hieß es vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Die zweijährige Verwendungsfrist stelle eine wirkliche Entbürokratisierung dar, machte der DOSB deutlich.
Sowohl DOSB als auch die Bundessteuerberaterkammer befürworteten zudem das geplante neue Verfahren zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Die schnelle Klärung schaffe Rechtssicherheit, machte der Vertreter der Bundessteuerberaterkammer deutlich.
Prof. Dr. Birgit Weitemeyer von der privaten Hochschule für Rechtswissenschaften Bucerius Law School lobte zwar ebenfalls die Anhebung der Übungsleiterpauschale, kritisierte aber die unterschiedliche Behandlung des Ehrenamtes. Es sei nicht verständlich, dass ein Übungsleiter im Sport eine höhere Pauschale erhalte als ein ehrenamtlich Tätiger im Kinderhospiz. "Hier sollten Einebnungen angestrebt werden, statt Unterschiede zu zementieren", forderte Weitemeyer.
Mehrere Experten betrachteten die geplante Verlängerung des Zeitraums der zulässigen Mittelverwendung auf zwei Jahre mit Skepsis. Sowohl der Vertreter der Bundessteuerberaterkammer als auch Prof. Dr. Hans Fleisch vom Bundesverband Deutscher Stiftungen machten darauf aufmerksam, dass bislang die Angemessenheit des Zeitraums im Ermessen der Finanzverwaltung gestanden habe. Dabei seien Fristen von drei bis vier Jahren anerkannt worden.
Aus Sicht der Bundessteuerberaterkammer ist es daher besser, "die Regelung im Ermessen der Finanzverwaltung zu lassen". Auch Olaf Zimmermann vom Bündnis für Gemeinnützigkeit verwies darauf, dass die bisherige Praxis der Finanzämter positiv für die Rücklagensicherung gewesen sei. "Wir müssen aufpassen, dass die Festschreibung auf zwei Jahre nicht nachteilig wirkt", sagte er.
Zimmermann, zugleich Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, warnte auch vor einer Instrumentalisierung des "bürgerschaftlichen Engagements". Die Begründung zu dem Gesetzentwurf lasse den Eindruck entstehen, dass das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden solle, um die Lücken zu schließen, die durch die leeren Kassen des Staates gerissen werden. "Das Ehrenamt darf aber kein Erfüllungsgehilfe für den Ausfall staatlicher Leistungen sein", forderte Zimmermann.
"Zunehmende Monetarisierung"
Der Gesetzentwurf leiste keinen Beitrag, um "bildungsferne und beteiligungsferne Bevölkerungsgruppen" an das Engagement heranzuführen, kritisierte Prof. Dr. Roland Roth von der Universität Magdeburg. Der Entwurf sei darauf ausgelegt, "klassische Institutionen auf die klassische Art und Weise zu fördern", sagte Roth.
Benötigt werde jedoch ein Ausbau der Infrastruktur, um das Engagement auf bereitere Pfeiler zu stellen. Zugleich forderte Roth, die "zunehmende Monetarisierung" bei der Evaluation im Blick zu behalten. Es bestehe die Gefahr, "dass damit letztlich Schaden angerichtet wird", befand Roth. (hle/10.12.2012)