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Die Bundesregierung setzt beim Thema "Open Data" auf den Grundsatz der Freiwilligkeit. Das machte Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, IT-Beauftragte der Bundesregierung, am Montag, 10. Dezember 2012, während einer Sitzung des Unterausschusses "Neue Medien" unter Vorsitz von Sebastian Blumenthal (FDP) deutlich. "Die Bundesregierung plant keinen gesetzlichen Anspruch auf Veröffentlichung von Daten", sagte Rogall-Grothe. Zugleich betonte sie, dass die Behörden immer aufgeschlossener würden, wenn es um die öffentliche Bereitstellung von Daten geht. Bei dem Bund, Länder und Kommunen übergreifenden Open-Data-Portal, wofür derzeit ein Prototyp entwickelt werde, könne jede Ebene für sich entscheiden, welche Daten sie bereitstellen wolle und ob dies gebührenfrei erfolge, sagte die Regierungsbeauftragte.
"Wir plädieren für eine möglichst gebührenfreie Bereitstellung", machte sie deutlich. Es sei aber nicht möglich, Vorgaben zu machen. "Über die Gebühren entscheiden die, die die Daten zugänglich machen." Rogall-Grothe sprach von einer Gratwanderung: Viele Behörden planten schließlich mit den einzunehmenden Gebühren. Aus ihrer Sicht ist es besser, eine Datenbereitstellung mit Gebühren zu erreichen, als gar keine Datenbereitstellung.
Was den Zeitplan für das Open-Data-Portal angeht, so kündigte die IT-Beauftragte der Bundesregierung die Vorstellung des Prototyps auf der Computermesse CeBIT in Hannover Anfang März 2013 an. Danach solle eine "ständige Evaluation" erfolgen, bis das Portal vermutlich 2015 in den Webbetrieb gehe. Wie in den im Vorfeld beauftragten Studien empfohlen soll es sich um ein dezentrales Portal handeln. "Es geht nicht darum, alle Daten an einer Stelle vorzuhalten", erläuterte Rogall-Grothe.
"Es ist gut, dass sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern für Open-Data stark macht", befand Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Er persönlich sei schon lange von dem Konzept überzeugt, Behördendaten öffentlich verfügbar zu machen. Anders als die IT-Beauftragte der Bundesregierung sprach sich Schaar für eine grundsätzliche Veröffentlichungspflicht aus.
Für eine Nichtveröffentlichung von Daten müsse es schon "sehr gute Gründe geben, die auch auf den Tisch gelegt werden müssen", forderte Schaar, der auch eine "Klarstellung im Grundgesetz" begrüßen würde. Die Probleme mit dem seit 2006 geltenden Informationsfreiheitsgesetz hätten viel damit zu tun, dass immer wieder die Veröffentlichung von Informationen mit dem Verweis auf das grundgesetzlich geschützte Eigentum von Geschäftsgeheimnissen abgelehnt worden sei. "Daher wäre ein Grundrecht auf Informationszugang sinnvoll", urteilte der Bundesbeauftragte.
Von "längst überfälligen Anstrengungen" sprach Dr. Alexander Dix, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit mit Blick auf das in Planung befindliche Portal. Es sei für ihn völlig unverständlich, dass sich Deutschland an vielen internationalen Initiativen – wie etwa der "Open Government Partnership"-Initiative von US-Präsident Barack Obama – nicht beteilige.
Die Bundesregierung sei dieser Initiative nicht beigetreten, weil sie den Schwerpunkt auf den nationalen Bereich gesetzt habe, antwortete die IT-Beauftragte der Bundesregierung. Gerade in einem föderalen Staat sei es sehr schwierig "alle ins Boot zu bekommen", sagte Rogall-Grothe. Zugleich machte sie aber deutlich, dass man die Initiative genau beobachte. "Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir später einmal beitreten werden", sagte sie. (hau/10.12.2012)